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Grundsätzlich kann das Aussehen eines Gegenstandes - etwa von Autos, Maschinen etc. - designrechtlich geschützt werden. Die GGV sieht allerdings in Artikel 110 vor, dass Reparaturteile vom Designschutz ausgenommen sind. Diese Bestimmung ist vor allem für die Autoersatzteilindustrie von Nachteil. Aufgrund von Artikel 110 GGV kann nämlich kein Designschutz für Reparaturteile in Anspruch genommen werden. Für österreichische Designs gibt es eine derartige Schutzbeschränkung nicht.

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Die Patentabteilung von Schwarz Schönherr rüstet sich für die voraussichtlich 2018 erfolgende Aufnahme des Betriebs des neuen Einheitlichen Patentgerichts auf europäischer Ebene (Unified Patent Court - UPC). 

 

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Mit der Markenrechtsnovelle wurde in Österreich die Gewährleistungsmarke eingeführt. Im Oktober 2017 wird es auch möglich sein, eine Garantiemarke anzumelden, die in der gesamten EU Schutz genießt. Gerade für den „BIO“- Laden Österreich“ wird die Garantiemarke eine Chance sein, sich noch besser am Markt zu positionieren.

 

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Am 1.9.2017 tritt die Markenrechtsnovelle 2017 in Kraft. Es gibt die folgenden Neuerungen:

 

1. Die Markenanmeldegebühren sowie die Kosten von Markenverlängerungen werden gesenkt.

2. Die Gewährleistungsmarke wird eingeführt.

3. Die Schutzdauer von Marken wird neu berechnet.

4. Es gibt die Möglichkeit von Teilmarken.

5. Beglaubigungen bei Markenübertragungen sind nicht mehr erforderlich.

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Der Europäische Gerichtshof hat am 8.6.2017 seine erste Entscheidung zu „Gütezeichen“ gefällt. Gegenstand des Rechtstreites war folgender Sachverhalt:

 

Der Verein VBB war Inhaber einer Unionsbildmarke. Diese Unionsbildmarke zeigte eine Baumwollblüte.

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„Die Elite im Marken-, Urheber- und Patentrecht“ – Schwarz Schönherr gehört dazu. Georg Schönherr erhält die drittmeisten Nennungen bei der Wahl der besten Anwälte in dieser Kategorie im Trend. 

 

Trend Anwaltsranking 2017

 

Beitrag von: Rechtsanwalt Winfried Schwarz

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ÖB l- Seminar

21.4.2017

Am 19. April 2017 fand das ÖBl Seminar statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung diskutieren Richter, Anwälte und Vertreter der Wirtschaft über den aktuellen Stand der europäischen und österreichischen Rechtslage im Lauterkeits-, Wettbewerbs-, Marken-, Design-, Patent- und Urheberrecht.

 

Als eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien für Intellectual Property (Marken, Patente, Designs, Urheberrecht) hat auch Schwarz Schönherr an dieser Veranstaltung teilgenommen.

 

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Im Rahmen des Postgraduate Studiums Art & Economy haben am 7. April 2017 Georg Schönherr und Markus Grötschl einen Vortrag an der Universität für angewandte Kunst gehalten. Behandelt wurden die folgenden Themen:

 

Patentrecht Designrecht Markenrecht

 

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Schwarz Schönherr Rechtsanwälte sind Experten im Bereich der Produktpiraterie. In der Sendung „heute konkret“ vom 24.3.2017 gab es einen Beitrag über den Handel mit Fälschungen. Als Experte im Bereich der Produktpiraterie hat Rechtsanwalt Dr. Georg Schönherr ein Interview gegeben.

 

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PTMG in Paris

17.3.2017

Von 13.3.2017 bis 17.3.2017 fand die PTMG in Paris, Frankreich statt. Für Schwarz Schönherr Rechtsanwälte haben Georg Schönherr und Markus Grötschl teilgenommen. Im Wesentlichen wurden die aktuellen Entwicklungen im europäischen Markenrecht diskutiert.

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