Schnell zur eigenen Marke mit Fast Track

Schnell zur eigenen Marke mit Fast Track

28.9.2016

Nun kommt man noch schneller zu einer eingetragenen österreichischen Marke. Möglich macht dies das neue „Fast Track“- Registrierungsverfahren des Österreichischen Patentamts. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das rasche Registrierungsverfahren in Anspruch genommen werden kann:

 

  • Es muss sich um eine Wort-, Wortbild- oder Bildmarke handeln.
  • Die mit der Marke zu kennzeichnenden Waren und Dienstleistungen werden ausschließlich aus einer Datenbank mit über 70.000 bereits vom Amt akzeptierten Begriffen (Harmonisierte Klassifikation) ausgewählt.
  • Die Zahlung der Verfahrensgebühren erfolgt direkt im Zuge der Absendung der Anmeldung an das Amt.
  • Die Anmeldung einer Kollektiv- oder Verbandsmarke ist nicht möglich.

 

Schwarz Schönherr bietet seinen Mandanten die Möglichkeit des beschleunigten Anmeldeverfahrens ohne Mehrkosten an. 

 

Beitrag von: Rechtsanwalt Markus Grötschl