Schnell zur eigenen Marke mit Fast Track
28.9.2016
Nun kommt man noch schneller zu einer eingetragenen österreichischen Marke. Möglich macht dies das neue „Fast Track“- Registrierungsverfahren des Österreichischen Patentamts. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das rasche Registrierungsverfahren in Anspruch genommen werden kann:
- Es muss sich um eine Wort-, Wortbild- oder Bildmarke handeln.
- Die mit der Marke zu kennzeichnenden Waren und Dienstleistungen werden ausschließlich aus einer Datenbank mit über 70.000 bereits vom Amt akzeptierten Begriffen (Harmonisierte Klassifikation) ausgewählt.
- Die Zahlung der Verfahrensgebühren erfolgt direkt im Zuge der Absendung der Anmeldung an das Amt.
- Die Anmeldung einer Kollektiv- oder Verbandsmarke ist nicht möglich.
Schwarz Schönherr bietet seinen Mandanten die Möglichkeit des beschleunigten Anmeldeverfahrens ohne Mehrkosten an.
Beitrag von: Rechtsanwalt Markus Grötschl