Nizza Klassifikation 2017
16.2.2017
Am 1. Jänner 2017 ist die neue Nizza Klassifikation in Kraft getreten.
Neue Markenanmeldungen müssen nun der 11. Ausgabe der Nizza Klassifikation entsprechen. Auch für Internationale Marken gilt die aktualisierte Ausgabe, und zwar auch dann, wenn auf das Verzeichnis der Basisanmeldung bzw. -registrierung noch die 10. Ausgabe oder eine noch frühere Fassung Anwendung gefunden hat.
Die Änderungen können den folgenden Dokumenten entnommen werden:
Beitrag von: Rechtsanwalt Markus Grötschl