Fälschungen im Urlaub
Wer kennt das nicht: Im Urlaub kann man diverse gefälschte Modeartikel äußerst billig einkaufen. Es ist allerdings davor zu warnen, diese in Österreich einzuführen.
Fälschungen können gefährlich sein. Zum Teil enthalten Textilwaren giftige Farbstoffe. Nachgemachte Sonnenbrillen können zum Teil schädliche UV-Strahlen nicht herausfiltern. Gefälschte Akkus geraten in Brand.
Zudem kann auch noch nach dem Urlaub Ungemach drohen. Der Zoll ist berechtigt, Überprüfungen des Reisegepäcks vorzunehmen. Entdeckt er beispielsweise gefälschte Polo-Shirts, können diese unter Umstände vorläufig angehalten werden. Die Plagiate werden vernichtet. Es drohen Verwaltungsstrafen bis zu € 4.000,-; bei vorsätzlicher Begehung beträgt der Strafrahmen sogar bis zu € 15.000,- (siehe etwa § 7 Produktpirateriegesetz 2004).
Sofern die Waren nicht bloß zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, drohen Zivil- und Strafverfahren durch die Rechteinhaber.
Im Detail siehe dazu auch: Bundesministerium für Finanzen
Beitrag von Rechtsanwalt Markus Grötschl