Das Einheitspatent

Das Einheitspatent

1.12.2016

Es wäre möglich, dass das Einheitspatent bald in Kraft tritt. Es liegen nämlich mittlerweile Ratifizierungen von 11 Vertragsstaaten vor. Der erste Vertragsstaat, der das Einheitspatent ratifiziert hat, war Österreich. Damit es wirksam wird, müssen insgesamt 13 Staaten ratifizieren, insbesondere Großbritannien, Deutschland und Frankreich. Das Einheitspatent hat den Vorteil, dass Streitigkeiten in einem einzigen Verfahren vor dem einheitlichen Patentgericht geführt werden können.

 

Beitrag von: Rechtsanwalt Markus Grötschl